Protokolle der Beratungen des Regionalen
Planungsverbandes
Chemnitz-Erzgebirge (aufgelöst)
N i
e d e r s c h r i f t
zur
43. Sitzung des Planungsausschusses am 17. April
2008, 09.05 Uhr – 12.45 Uhr
im Veranstaltungs- und Kulturforum „Stadtpark“,
Hammertal 3 in 09669 Frankenberg
- öffentlich -
Teilnehmer:
Mitglieder
des Planungsausschusses:
Herr
Förster, Herr Vogel, Annaberg
Herr
Schlosser (ab 09.20 Uhr), Freiberg
Herr
Krause, Mittlerer Erzgebirgskreis
Herr
Prof. Dr. Schramm (ab 10.15 Uhr), Herr Zimmermann, Mittweida
Herr
Butenop, Stadt Chemnitz
Herr
Hertwich (bis 12.15 Uhr), Stollberg
stimmberechtigte
Stellvertreter:
Herr
Streubel, Chemnitzer Land
Herr
Krasselt, Freiberg
Herr
Kny (bis 10.15 Uhr), Mittweida
nicht
stimmberechtigte Verbandsräte bzw. Stellvertreter:
Frau
Fleischer, Mittlerer Erzgebirgskreis
Frau
Haase-Ackermann, Stadt Chemnitz
Gäste:
Herr
Dr. Krämer, Herr Michler, SMI Dresden
Herr
Engels, Frau Dr. Krause, RP Chemnitz
Herr
Chladt, RPV Südwestsachsen
Frau
Kunze, IHK Südwestsachsen
Herr
Petzold, Herr Rösch, Stadt Wolkenstein
Herr
Großkopf, BAG-NHW Seifersdorf
Herr
Dr. Fischer, Frau Brieger, Herr Hecker, Herr Schwarze, Herr Kunze, Herr
Paulinus, RPS Chemnitz
Herr
Zinkler, Frau Escher, LRA Freiberg
Frau
Wobst, LRA Stollberg
Frau
Thielow, LRA Chemnitzer Land
Herr
Blechle, LRA Mittweida
Herr
Dr. Uhlig, GF RPV Chemnitz-Erzgebirge
entschuldigt:
Herr
Sedner, Chemnitzer Land
Herr
Uhlig, Freiberg
Herr
Kohlsdorf, Herr Kolbe, Mittlerer Erzgebirgskreis
Herr
Richter, Stollberg
Leitung: Herr
Verbandsvorsitzender Förster
Vor Eintritt
in die Tagesordnung stellt Herr Verbandsrat Zimmermann kurz die Stadt
Frankenberg
und die Tagungsstätte vor.
Tagesordnungspunkt 1.):
Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Herr
Förster stellt fest, dass zu Beginn der Sitzung 9
und ab 09.20 Uhr 10 Verbandsräte von 14 Verbandsräten bzw.
ihre gewählten
Stellvertreter anwesend sind.
Der
Planungsausschuss ist damit beschlussfähig.
Die
öffentliche Bekanntmachung der Sitzung erfolgte im
Amtlichen Anzeiger Nr. 14/2008 vom 3. April 2008 auf Seite A 113. Die
satzungs- und ordnungsgemäße Ladung und Übergabe der
Beratungsgegenstände
werden festgestellt.
Zur
Tagesordnung gibt es einen
Ergänzungsantrag: Der Landkreis Mittweida und die Gemeinde
Striegistal bitten
über den Vorsorgestandort „Berbersdorf A 4“ zu
beraten. Herr Kny stellt den
entsprechenden Antrag. Herr Förster unterbreitet den Vorschlag,
dies unter dem
neuen TOP 6.) zu behandeln und den TOP „Sonstiges“ dann TOP
7.) werden zu
lassen.
Diesem Vorschlag widerspricht
niemand.
Herr
Förster lässt über die Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Alle 9 Verbandsräte stimmen
der
Tagesordnung zu.
Tagesordnungspunkt 2.):
Beschlussfassung zur Niederschrift der 42.
Sitzungdes
Planungsausschusses am 30. Oktober 2007
in Flöha
Zur Niederschrift gibt es einen
Änderungsantrag: Seitens
der Stadt Chemnitz wird um Richtigstellung des Datums und der
Sitzungsdauer
gebeten. Richtigerweise muss es 2007
und von 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr heißen. Der
Geschäftsführer entschuldigt sich
für diesen Fehler und dankt den Vertretern der Stadt Chemnitz.
Herr
Förster stellt die Niederschrift mit dieser einen
Änderung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Alle 9 Verbandsräte
bestätigen
die Niederschrift.
Tagesordnungspunkt 3.):
Diskussion
und Abstimmung zu den Abwägungsvorschlägen der Regionalen
Planungsstelle Chemnitz zu den Hinweisen, Änderungs-
und Ergänzungswünschen der Beteiligten bei der Fortschreibung
des Regionalplans für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge
– mit Ausnahme der durch Satzung der Verbandsversammlung
beschlossenen Teilfortschreibungen
zum Kapitel
5.1; Ziel 5.1.2 „Regionale Vorsorgestandorte“
und
den Plansätzen zur Nutzung der Windenergie – öffentliche
Auslegung und Beteiligung gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG
– Beschlussempfehlung an die
Verbandsversammlung
Die Beschlussvorlage Nr. 01/2008
und Synopse mit den Abwägungsvorschlägen der Regionalen
Planungsstelle Chemnitz
wurden mit der Einladung ausgereicht.
Herr Förster erteilt dem Leiter der
Regionalen
Planungsstelle Chemnitz, Herrn Dr. Fischer das Wort.
Herr
Dr. Fischer bittet unter der lfd. Nr. 974 auf S.
413 um Richtigstellung der Zahl: mindestens 1.500
Übernachtungen muss es heißen. Danach ruft Herr Dr. Fischer
die einzelnen Kapitel auf und bittet um entsprechende Hinweise und
Diskussion.
Bei
Nr. 81 auf S. 22 bemerkt Herr Michler, dass die
Karte des SMI in Abstimmung mit den Regionalen Planungsstellen erstellt
worden
ist.
Der
Mittlere Erzgebirgskreis bringt bei der lfd. Nr.
135 auf S. 53 nochmals die Forderung der Stadt Olbernhau um Ausweisung
bei der
besonderen Gemeindefunktion „Gesundheit / Soziales“ zum
Ausdruck. Herr Hecker
erläutert die Regionalplanerische Abwägung und
Begründung und vor allem den
Umstand, dass bei einer Änderung eines Kriteriums, das im
Übrigen mehrmals und
detailliert vor den
Verfahrensbeteiligungen im Regionalen Planungsverband beraten worden
ist, eine
nochmalige Anhörung nach § 6 Abs. 4 SächsLPlG erfolgen
müsste, die auch dann
die Einbeziehung anderer Standorte zur Folge hätte. Dies wiederum
würde unseren
Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Kreisgebietsreform kippen. Nach dem
vom
Regionalen Planungsverband beschlossenen Kriterium ist eine Ausweisung
von
Olbernhau nicht möglich (vgl. Abwägung in der Synopse).
Herr
Krause stellt den Antrag auf Einzelabstimmung.
Herr Dr. Krämer weist auf die diesbezügliche
Genehmigungsversagung hin.
Herr
Förster stellt den Antrag des Mittleren
Erzgebirgskreises und der Stadt Olbernhau um Erwähnung bei der
besonderen
Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“
zur
Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 1 Stimme dafür, 3 Stimmen
dagegen,
6 Stimmenthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Herr
Streubel bringt unter der lfd. Nr. 115 auf S. 38
bis 40 nochmals die Intention der Stadt Waldenburg auf Ausweisung als
Gemeinde
mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ zum Ausdruck.
Aufgrund des soeben
Erlebten stellt er keinen Antrag auf Einzelabstimmung.
Bei
der lfd. Nr. 196 auf S. 80 trägt Herr Butenop
nochmals die Forderung der Stadt Chemnitz auf Aufnahme eines Plansatzes
zum
Anbau gentechnisch veränderter Organismen vor. Er verweist darauf,
dass hierzu
auch ein entsprechender Stadtratsbeschluss vorliegt.
Herr
Schwarze erläutert den in der Synopse enthaltenen
Abwägungsvorschlag und dessen Begründung, wonach ein
pauschaler
1.000-Meter-Abstand gegenüber Schutzgebieten nach Sächsischem
Naturschutzgesetz
mit regionalplanerischen Mitteln zumindest beim derzeitigen
Kenntnisstand nicht
sachgerecht wäre. Herr Dr. Krämer gibt zu bedenken, dass ein
solcher Plansatz
nicht genehmigungsfähig sei.
Es
wird keine Einzelabstimmung vorgenommen.
Unter
der lfd. Nr. 276 auf S. 128 bis 130 bringt Herr
Streubel erneut die Forderung des Landkreises Chemnitzer Land auf die
Ausgliederung eines Bereiches aus dem Regionalen Grünzug vor. Er
verweist
besonders auf den bedeutenden Wirtschaftsfaktor des Motorrad-Grand-Prix
am
„Sachsenring“ und die notwendige Planungssicherheit
für die Zukunft. Herr
Schwarze erläutert den von der Regionalen Planungsstelle
erarbeiteten
Abwägungsvorschlag und dessen Begründung.
Herr
Förster stellt den Antrag des Landkreises
Chemnitzer Land den regionalen Grünzug an die Grenzen des Entwurfs
des
vorläufigen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hohenstein-Ernstthal
vom 17.05.2000
(siehe Kartenanlage zur Stellungnahme des Landkreises Chemnitzer Land)
anzupassen
zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
9 Stimme dafür, keine Stimmen
dagegen, 1 Stimmenthaltung.
Damit ist der Antrag angenommen.
Durch
Herrn Kraselt und Herrn
Zinkler wird der Hinweis gegeben, dass die Formulierung in unter lfd.
Nr. 391
an die Legende von Karte 2 anzupassen und der Begriff
„überregionalbedeutsam“
zu ergänzen ist.
Zur
lfd. Nr. 754 auf S. 347/348 wird auf Anfrage von
Herrn Dr. Krämer durch Herrn Kunze, Herrn Schwarze und Herrn
Hecker erläutert,
dass der Regionalplan kein konkretes Vorhaben (eines Unternehmens) und
auch
nicht das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens auszuweisen hat sondern
nur
(anonym) den entsprechenden Rohstoff. Im Übrigen wird das Vorhaben
des
Unternehmens durch Regionalplanausweisungen nicht behindert. Prof. Dr.
Schramm
weist im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren darauf hin, dass
hier nicht
Ursache und Wirkung verwechselt werden sollten. Herr Dr. Krämer
bemerkt, dass
es sich hier um einen genehmigungsrelevanten Sachverhalt handelt.
Zu
Nr. 888 und Nr. 927 wird
von Frau Brieger mitgeteilt, dass eine aktuelle Information durch das SMWA bzw.
Regierungspräsidium Chemnitz, Abt. Verkehr
vorliegt, wonach die
Maßnahme S 32 – Verlegung westlich Kriebethal gestrichen
wurde und im Entwurf
des Landesverkehrsplanes (Staatsstraßenausbauplan) nicht mehr
enthalten wäre.
Durch
den Planungsausschuss
wird die Auffassung vertreten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch keine
Änderungen (Streichung / Nichtausweisung) vorgenommen werden
sollen. Es gilt
somit der vorhandene Text der Abwägung.
Herr
Hecker antwortet bei lfd. Nr. 1137 auf S. 471 auf
die Frage von Herrn Butenop, ob es nicht aktuellere Statistiken gibt,
dass
leider nichts Neueres da ist. Eine Anpassung des Begründungstextes
zu diesem
Plansatz ist ohnehin erforderlich gewesen.
Es
gibt nunmehr keinen
weiteren Diskussionsbedarf.
Herr
Förster verliest danach den Beschlusstext Nr.: 01/2008
und lässt darüber abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, keine Stimme
dagegen, keine Stimmenthaltung.
Herr
Förster bedankt sich
abschließend bei der Regionalen Planungsstelle Chemnitz für
die termingerechte
Abgabe dieser umfangreichen Unterlagen.
Es
wird zwischen 10.55 Uhr und 11.10 Uhr eine Pause
eingelegt.
Tagesordnungspunkt
4.):
Beratung und Beschlussempfehlung an die
Verbandsversammlung
zum Entwurf der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes
Chemnitz-Erzgebirge zur Änderung des Bebauungsplanes
„Siebenlehn Nord 1“ der
Stadt Großschirma, Landkreis Freiberg
Die Beschlussvorlage Nr. 02/2008 und der
Entwurf der
Stellungnahme wurden mit der Einladung ausgereicht.
Herr
Paulinus erläutert
einführend das Vorhaben und Tenor unserer bisherigen Stellungnahme.
Herr
Engels gibt bekannt, dass
es einen Antrag der Stadt Großschirma auf Durchführung eines
Zielabweichungsverfahren gibt. Die Stadt Großschirma legte einen
modifizierten Entwurf
zur Änderung des B-Planes, eine Projektbeschreibung sowie ein
Verträglichkeitsgutachten vor. Das Regierungspräsidium wird
bis zum 06.06.2008
den berührten Trägern öffentlicher Belage die
Möglichkeit zur Abgabe einer
Stellungnahme geben.
Frau
Kunze erläutert
umfassend die ablehnende Haltung der Industrie- und Handelskammer, des
Handelsverbandes und geht auch auf die Ziele des
Landesentwicklungsplanes
Sachsen ein.
Herr
Zinkler möchte als
Vertreter der späteren Genehmigungsbehörde (Landkreis
Freiberg bzw. Landkreis
Mittelsachsen) hier im Voraus keine Stellungnahme abgeben.
Herr
Förster stellt klar,
dass wir uns für die im Zielabweichungsverfahren abzugebende
Stellungnahme auf
die Grundsätze des Inhalts zu verständigen haben. Herr
Hertwich unterstreicht
dies und bemerkt, dass es in und um Chemnitz genügende realisierte
Vorhaben
dieser Art bereits gibt.
Herr
Butenop verkündet die
eindeutig ablehnende Haltung der Stadt Chemnitz zum Vorhaben.
Herr
Förster formuliert
danach einen Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung:
Der
Planungsausschuss bekennt
sich zu den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, wie sie sich
aus dem
Landesentwicklungsplan und unseren eigenen Planungsdokumenten ergeben
und
beauftragt die Regionale Planungsstelle Chemnitz die Stellungnahme im
Rahmen
des Zielabweichungsverfahrens bis zur nächsten Sitzung der
Verbandsversammlung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
10
Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Stimmenthaltung.
Tagesordnungspunkt 5.):
Beratung und
Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung
zum Entwurf der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes
Chemnitz-Erzgebirge zur Erweiterung des Gewerbeparks
„Hilmersdorf/Heinzebank“ in Wolkenstein, OT
Hilmersdorf, Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis
Die Beschlussvorlage Nr.
03/2008 und der
Zwischenbescheid wurden mit der Einladung ausgereicht.
Herr
Paulinus führt kurz zur
Thematik der Regionalen Vorsorgestandorte ein.
Herr
Engels gibt bekannt, dass
die Stadt Wolkenstein einen Antrag auf Durchführung eines
Zielabweichungsverfahrens
gestellt hat.
Herr
Petzold als
Bürgermeister der Stadt Wolkenstein erläutert nochmals das
Vorhaben. Auf die
Frage von Herrn Paulinus und Herrn Engels nach Prüfung von
Alternativstandorten
im direkten Kreuzungsbereich B 101/B 174, antwortet er, dass dieser
derzeit
nicht bebaut werden sollte und perspektivisch z. B. für einen
Autohof geeignet
wäre.
Frau
Fleischer bringt einen
Beschlussvorschlag des Landrates des Mittleren Erzgebirgskreises ein.
Herr
Hertwich stimmt dem zu und bittet um Abstimmung.
Herr
Förster greift diesen
Beschlussvorschlag auf, ergänzt ihn mit den Ergebnissen der
Diskussion und
stellt ihn zur Abstimmung:
Der
Planungsausschuss
empfiehlt der Verbandsversammlung zur Schaffung von weiteren
Ansiedlungsmöglichkeiten potenzieller Investoren der geplanten
Erweiterung des
Gewerbeparks „Hilmersdorf/Heinzebank“ in Wolkenstein, OT
Hilmersdorf um ca. 7
ha in südöstlicher Richtung und damit dem Entfall des
Vorsorgestandortes
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
10
Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Stimmenthaltung.
Tagesordnungspunkt
6. – neu-):
Beratung zum Antrag des
Landkreises Mittweida und der Gemeinde Striegistal auf Inanspruchnahme
des
Regionalen Vorsorgestandortes „Berbersdorf A 4“
Das entsprechende
Schreiben der Gemeinde Striegistal mit einer Karte wurde mit Schreiben
vom
09.04.2008 der Einladung nachgereicht.
Herr
Förster erteilt Herrn Hecker
das Wort.
Herr
Hecker stellt klar, dass
der Fall hier etwas anders liegt, indem es sich nicht um einen Entfall
eines
Vorsorgestandortes sondern um eine Inanspruchnahme handelt.
Herr
Prof. Dr. Schramm
erläutert die Entwicklungen und die umfangreichen Nachfragen
mehrerer
Investoren in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme des
Standorts „Berbersdorf A 4“. Die Gemeinde Striegistal wird
Anfang Mai den
entsprechenden Bebauungsplan im Gemeinderat beschließen.
Auf
eine Frage von Herrn
Krasselt, was mit den zurzeit nicht in Anspruch genommenen Flächen
wird,
antworten Herr Dr. Fischer und Herr Prof. Dr. Schramm, dass diese
weiterhin Vorsorgestandort
sind und für weitere bedeutende Vorhaben zur Verfügung stehen.
Es gibt keine weitere
Diskussion.
Herr
Förster formuliert daraufhin
einen Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung:
Der Planungsausschuss
empfiehlt der Verbandsversammlung der Freigabe für eine
Inanspruchnahme des Regionalen
Vorsorgestandorts „Berbersdorf A 4“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
9
Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, eine Stimmenthaltung.
Tagesordnungspunkt 7. = 6. alt):
Bekanntgaben,
Anfragen, Sonstiges
Anhängige Verfahren zu
Windkraftstandorten:
Herr
Förster berichtet kurz
von einem Gespräch am gestrigen Abend mit Herrn Landrat Kohlsdorf
über die mündlichen
Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Chemnitz.
Herr Dr. Uhlig erinnert
nochmals daran, dass das OVG Bautzen bekanntlich am 12.Oktober 2007
anlässlich eines
Berufungsverfahrens gegen ein Urteil des VG Chemnitz in der
Verwaltungsstreitsache
Egon Fischer gegen den Freistaat Sachsen - es ging dabei um die
Aufhebung eines
Vorbescheides und einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage in
Börnichen /
Mittlerer Erzgebirgskreis - die Berufung zurückgewiesen hat. Das
OVG hatte
dabei in seinem Beschluss festgestellt, dass der am 15. Oktober 1999
als
Satzung beschlossene Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge mangels
Ausfertigungsvermerk unwirksam sei. Der Senat sah hier eine Parallele
zu einem
seiner früheren Normenkontrollurteile – betreffend den
Regionalplan Südwestsachsen.
Der
Freistaat Sachsen,
vertreten durch das Regierungspräsidium Chemnitz, hat inzwischen
die
Nichtzulassung der Revision gegen diesen Beschluss durch Beschwerde
angefochten. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dazu gibt
es
bisher nicht. Wir wissen also noch nicht, ob der Beschluss aus Bautzen
rechtskräftig wird oder ob er revidiert werden muss.
Parallel
dazu hat der
Verbandsvorsitzende, Herr Förster, im November 2007 den
Regionalplan ‑ so
wie das auch in der Planungsregion Südwestsachsen geschehen ist -
förmlich ausgefertigt.
Der Plan wurde dann ausgelegt und am 17. Januar 2008 im Sächsischen
Amtsblatt öffentlich
bekannt gemacht, um ihn damit in Kraft zu setzen.
Im
Mittleren Erzgebirgskreis
und in der Stadt Chemnitz sind nun am Verwaltungsgericht Chemnitz noch
zwei
weitere Verwaltungsstreitsachen zur Verbescheidung von Windkraftanlagen
anhängig, zu denen der Regionale Planungsverband
Chemnitz-Erzgebirge beigeladen
ist.
In
mündlicher Verhandlung dazu
hat gestern das Verwaltungsgericht Chemnitz in seiner rechtlichen
Argumentation
an den angesprochenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen
angeknüpft
und dabei auch die Wirksamkeit der inzwischen im Januar erfolgten
erneuten
Ausfertigung und Bekanntmachung des Regionalplanes in Frage gestellt
sowie - im
Zusammenhang damit und als Folge dessen - zugleich die Wirksamkeit
unserer
beiden Teilfortschreibungen.
Der
Regionale Planungsverband
muss deshalb im Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium des
Innern - als
Rechtsaufsichtsbehörde der Regionalplanung - klären, welche
Schlussfolgerungen
daraus zu ziehen sind. Herr Rösler war gestern dankenswerter Weise
mit in
Chemnitz anwesend und als Beistand hinzugezogen.
Herr
Prof. Dr. Schramm gibt zu
Bedenken, wenn die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Chemnitz mit
der Konsequenz verbunden ist, dass der Regionalplan nicht mehr als
Entscheidungsgrundlage für die Landratsämter herangezogen
werden darf, dann
also genehmigt werden muss, wenn keine anderen öffentlichen
Belange dem
Windkraftvorhaben entgegenstehen, dann müssten wir die nächst
höhere Instanz
anrufen.
Herr
Krause gibt weiter zu bedenken,
dass wir zurzeit gar nicht wissen, wie viele Vorhaben denn noch
irgendwo im
Stillen schlummern. Auch deshalb müssten wir schnell handeln.
Herr
Chladt erläutert seine
Erfahrungen aus dem RPV Südwestsachsen. Ein Beschluss der
Verbandsversammlung
ist nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig (BVerwG
4 BN
32.07) demnach gerade nicht notwendig.
Herr
Vogel schlägt vor, dass
wir uns auch des Rechtsbeistandes des RPV Südwestsachsen annehmen
sollten.
Herr
Prof. Dr. Schramm schlägt
vor, die beiden Verfahren durchlaufen zu lassen und in einem
möglichen nächsten
Verfahren dann den Rechtsbeistand zu nutzen. Er macht noch darauf
aufmerksam,
dass bei allen Verhandlungen in Bezug auf Schadenersatzansprüche
auf jeden Fall
der Kommunale Schadenausgleich zu konsultieren ist.
Herr
Förster legt abschließend
fest, dass die Regionale Planungsstelle diesbezüglich engen
Kontakt zum
Sächsischen Staatsministerium des Innern halten soll.
Zwischenzeitlich
fand am 25. April 2008 ein entsprechendes Gespräch im
Sächsischen Staatsministerium des Innern statt. Über das
weitere Vorgehen wird
auf der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung entsprechend
berichtet.
Als Termin für die
nächste Sitzung der
Verbandsversammlung
wird
Mittwoch, der 4. Juni 2008, 09.00 Uhr
festgelegt.
ausgefertigt:
bestätigt:
Dr.
Jens Uhlig
Jürgen
Förster
Geschäftsführer
Verbandsvorsitzender
Anlagen:
Beschlussausfertigungen
Nr. 01/2008 bis 04/2008
Verteiler
der Niederschrift:
Mitglieder und anwesende
Stellvertreter des Planungsausschusses
Mitglieder der
Verbandsversammlung
beratende Mitglieder der
Verbandsversammlung
SMI Dresden, Referat 44
RP Chemnitz, Referat 54
SLT Dresden
RPV Südwestsachsen
RPV Westsachsen
RPV Oberes
Elbtal/Osterzgebirge
Regionale
Planungsgemeinschaft Ostthüringen
RPS Chemnitz
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