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ProtokolleProtokolle

 

3. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Südsachsen am 2. November 2009

Protokoll  
Protokoll      

1. Planungsausschusssitzung des Regionalen Planungsverbandes Südsachsen am 13. Januar 2009

Protokoll  
Protokoll      




1. Sitzung der Verbandsversammlung (Neukonstituierung) des Regionalen Planungsverbandes Südsachsen
am 12. November 2008
Protokoll   Protokoll       

2. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Südsachsen am 6. März 2009

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Protokoll      
     

Protokolle der Beratungen des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge (aufgelöst)

N i e d e r s c h r i f t

zur 43. Sitzung des Planungsausschusses am 17. April 2008, 09.05 Uhr – 12.45 Uhr
im Veranstaltungs- und Kulturforum „Stadtpark“, Hammertal 3 in 09669 Frankenberg
- öffentlich -

Teilnehmer:

Mitglieder des Planungsausschusses:
Herr Förster, Herr Vogel, Annaberg 
Herr Schlosser (ab 09.20 Uhr), Freiberg                                 
Herr Krause, Mittlerer Erzgebirgskreis
Herr Prof. Dr. Schramm (ab 10.15 Uhr), Herr Zimmermann, Mittweida
Herr Butenop, Stadt Chemnitz
Herr Hertwich (bis 12.15 Uhr), Stollberg 

stimmberechtigte Stellvertreter:
Herr Streubel, Chemnitzer Land
Herr Krasselt, Freiberg
Herr Kny (bis 10.15 Uhr), Mittweida

nicht stimmberechtigte Verbandsräte bzw. Stellvertreter:
Frau Fleischer, Mittlerer Erzgebirgskreis
Frau Haase-Ackermann, Stadt Chemnitz

Gäste:
Herr Dr. Krämer, Herr Michler, SMI Dresden
Herr Engels, Frau Dr. Krause, RP Chemnitz
Herr Chladt, RPV Südwestsachsen
Frau Kunze, IHK Südwestsachsen
Herr Petzold, Herr Rösch, Stadt Wolkenstein
Herr Großkopf, BAG-NHW Seifersdorf
Herr Dr. Fischer, Frau Brieger, Herr Hecker, Herr Schwarze, Herr Kunze, Herr Paulinus, RPS Chemnitz
Herr Zinkler, Frau Escher, LRA Freiberg
Frau Wobst, LRA Stollberg
Frau Thielow, LRA Chemnitzer Land
Herr Blechle, LRA Mittweida
Herr Dr. Uhlig, GF RPV Chemnitz-Erzgebirge

entschuldigt:
Herr Sedner, Chemnitzer Land
Herr Uhlig, Freiberg
Herr Kohlsdorf, Herr Kolbe, Mittlerer Erzgebirgskreis
Herr Richter, Stollberg

Leitung: Herr Verbandsvorsitzender Förster

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Verbandsrat Zimmermann kurz die Stadt Frankenberg und die Tagungsstätte vor.

 
Tagesordnungspunkt 1.): 
Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung,  Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Herr Förster stellt fest, dass zu Beginn der Sitzung 9 und ab 09.20 Uhr 10 Verbandsräte von 14 Verbandsräten bzw. ihre gewählten Stellvertreter anwesend sind.

Der Planungsausschuss ist damit beschluss­fähig.

Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung erfolgte im Amtlichen Anzeiger Nr. 14/2008 vom 3. April 2008 auf Seite A 113. Die satzungs- und ordnungsgemäße Ladung und Übergabe der Beratungs­gegenstände werden festgestellt.

Zur Tagesordnung gibt es einen Ergänzungsantrag: Der Landkreis Mittweida und die Gemeinde Striegistal bitten über den Vorsorgestandort „Berbersdorf A 4“ zu beraten. Herr Kny stellt den entsprechenden Antrag. Herr Förster unterbreitet den Vorschlag, dies unter dem neuen TOP 6.) zu behandeln und den TOP „Sonstiges“ dann TOP 7.) werden zu lassen.
Diesem Vorschlag widerspricht niemand.

Herr Förster lässt über die Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Alle 9 Verbandsräte stimmen der Tagesordnung zu.

Tagesordnungspunkt 2.): 
Beschlussfassung zur Niederschrift der 42. Sitzungdes Planungsausschusses am 30. Oktober 2007 in Flöha

Zur Niederschrift gibt es einen Änderungsantrag: Seitens der Stadt Chemnitz wird um Richtigstellung des Datums und der Sitzungsdauer gebeten. Richtigerweise muss es 2007 und von 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr heißen. Der Geschäftsführer entschuldigt sich für diesen Fehler und dankt den Vertretern der Stadt Chemnitz.

Herr Förster stellt die Niederschrift mit dieser einen Änderung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Alle 9 Verbandsräte bestätigen die Niederschrift.


Tagesordnungspunkt 3.):
Diskussion und Abstimmung zu den Abwägungsvorschlägen der Regionalen Planungsstelle Chemnitz zu den Hinweisen, Änderungs- und Ergänzungswünschen der
Beteiligten bei der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge – mit Ausnahme der durch Satzung der Verbandsversammlung beschlossenen Teilfortschreibungen zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 „Regionale Vorsorgestandorte“ und den Plansätzen zur Nutzung der Windenergie – öffentliche Auslegung und Beteiligung gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG – Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung

Die Beschlussvorlage Nr. 01/2008 und Synopse mit den Abwägungsvorschlägen der Regionalen Planungsstelle Chemnitz wurden mit der Einladung ausgereicht.

Herr Förster erteilt dem Leiter der Regionalen Planungsstelle Chemnitz, Herrn Dr. Fischer das Wort.

Herr Dr. Fischer bittet unter der lfd. Nr. 974 auf S. 413 um Richtigstellung der Zahl: mindestens 1.500 Übernachtungen muss es heißen. Danach ruft Herr Dr. Fischer die einzelnen Kapitel auf und bittet um entsprechende Hinweise und Diskussion.

Bei Nr. 81 auf S. 22 bemerkt Herr Michler, dass die Karte des SMI in Abstimmung mit den Regionalen Planungsstellen erstellt worden ist.

Der Mittlere Erzgebirgskreis bringt bei der lfd. Nr. 135 auf S. 53 nochmals die Forderung der Stadt Olbernhau um Ausweisung bei der besonderen Gemeindefunktion „Gesundheit / Soziales“ zum Ausdruck. Herr Hecker erläutert die Regionalplanerische Abwägung und Begründung und vor allem den Umstand, dass bei einer Änderung eines Kriteriums, das im Übrigen mehrmals und detailliert vor den Verfahrensbeteiligungen im Regionalen Planungsverband beraten worden ist, eine nochmalige Anhörung nach § 6 Abs. 4 SächsLPlG erfolgen müsste, die auch dann die Einbeziehung anderer Standorte zur Folge hätte. Dies wiederum würde unseren Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Kreisgebietsreform kippen. Nach dem vom Regionalen Planungsverband beschlossenen Kriterium ist eine Ausweisung von Olbernhau nicht möglich (vgl. Abwägung in der Synopse).

Herr Krause stellt den Antrag auf Einzelabstimmung. Herr Dr. Krämer weist auf die diesbezügliche Genehmigungsversagung hin.

Herr Förster stellt den Antrag des Mittleren Erzgebirgskreises und der Stadt Olbernhau um Erwähnung bei der besonderen Gemeindefunktion „Gesundheit/Soziales“  zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 1 Stimme dafür, 3 Stimmen dagegen, 6 Stimmenthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Herr Streubel bringt unter der lfd. Nr. 115 auf S. 38 bis 40 nochmals die Intention der Stadt Waldenburg auf Ausweisung als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ zum Ausdruck. Aufgrund des soeben Erlebten stellt er keinen Antrag auf Einzelabstimmung.

Bei der lfd. Nr. 196 auf S. 80 trägt Herr Butenop nochmals die Forderung der Stadt Chemnitz auf Aufnahme eines Plansatzes zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen vor. Er verweist darauf, dass hierzu auch ein entsprechender Stadtratsbeschluss vorliegt.

Herr Schwarze erläutert den in der Synopse enthaltenen Abwägungsvorschlag und dessen Begründung, wonach ein pauschaler 1.000-Meter-Abstand gegenüber Schutzgebieten nach Sächsischem Naturschutzgesetz mit regionalplanerischen Mitteln zumindest beim derzeitigen Kenntnisstand nicht sachgerecht wäre. Herr Dr. Krämer gibt zu bedenken, dass ein solcher Plansatz nicht genehmigungsfähig sei.

Es wird keine Einzelabstimmung vorgenommen.

Unter der lfd. Nr. 276 auf S. 128 bis 130 bringt Herr Streubel erneut die Forderung des Landkreises Chemnitzer Land auf die Ausgliederung eines Bereiches aus dem Regionalen Grünzug vor. Er verweist besonders auf den bedeutenden Wirtschaftsfaktor des Motorrad-Grand-Prix am „Sachsenring“ und die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft. Herr Schwarze erläutert den von der Regionalen Planungsstelle erarbeiteten Abwägungsvorschlag und dessen Begründung.

Herr Förster stellt den Antrag des Landkreises Chemnitzer Land den regionalen Grünzug an die Grenzen des Entwurfs des vorläufigen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 17.05.2000 (siehe Kartenanlage zur Stellungnahme des Landkreises Chemnitzer Land) anzupassen zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 9 Stimme dafür, keine Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung.
Damit ist der Antrag angenommen.

Durch Herrn Kraselt und Herrn Zinkler wird der Hinweis gegeben, dass die Formulierung in unter lfd. Nr. 391 an die Legende von Karte 2 anzupassen und der Begriff „überregionalbedeutsam“ zu ergänzen ist.

Zur lfd. Nr. 754 auf S. 347/348 wird auf Anfrage von Herrn Dr. Krämer durch Herrn Kunze, Herrn Schwarze und Herrn Hecker erläutert, dass der Regionalplan kein konkretes Vorhaben (eines Unternehmens) und auch nicht das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens auszuweisen hat sondern nur (anonym) den entsprechenden Rohstoff. Im Übrigen wird das Vorhaben des Unternehmens durch Regionalplanausweisungen nicht behindert. Prof. Dr. Schramm weist im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren darauf hin, dass hier nicht Ursache und Wirkung verwechselt werden sollten. Herr Dr. Krämer bemerkt, dass es sich hier um einen genehmigungsrelevanten Sachverhalt handelt.

Zu Nr. 888 und Nr. 927 wird von Frau Brieger mitgeteilt, dass eine aktuelle Information durch  das SMWA  bzw. Regierungspräsidium Chemnitz, Abt. Verkehr vorliegt, wonach die Maßnahme S 32 – Verlegung westlich Kriebethal gestrichen wurde und im Entwurf des Landesverkehrsplanes (Staatsstraßenausbauplan) nicht mehr enthalten wäre.

Durch den Planungsausschuss wird die Auffassung vertreten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Änderungen (Streichung / Nichtausweisung) vorgenommen werden sollen. Es gilt somit der vorhandene Text der Abwägung.

Herr Hecker antwortet bei lfd. Nr. 1137 auf S. 471 auf die Frage von Herrn Butenop, ob es nicht aktuellere Statistiken gibt, dass leider nichts Neueres da ist. Eine Anpassung des Begründungstextes zu diesem Plansatz ist ohnehin erforderlich gewesen.

Es gibt nunmehr keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Herr Förster verliest danach den Beschlusstext Nr.: 01/2008 und lässt darüber abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Stimmenthaltung.

Herr Förster bedankt sich abschließend bei der Regionalen Planungsstelle Chemnitz für die termingerechte Abgabe dieser umfangreichen Unterlagen.

Es wird zwischen 10.55 Uhr und 11.10 Uhr eine Pause eingelegt.


Tagesordnungspunkt 4.): 
Beratung und Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung zum Entwurf der Stellungnahme des Regionalen  Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge zur Änderung des Bebauungsplanes „Siebenlehn Nord 1“ der Stadt Großschirma, Landkreis Freiberg

Die Beschlussvorlage Nr. 02/2008 und der Entwurf der Stellungnahme wurden mit der Einladung ausgereicht.

Herr Paulinus erläutert einführend das Vorhaben und Tenor unserer bisherigen Stellungnahme.

Herr Engels gibt bekannt, dass es einen Antrag der Stadt Großschirma auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahren gibt. Die Stadt Großschirma legte einen modifizierten Entwurf zur Änderung des B-Planes, eine Projektbeschreibung sowie ein Verträglichkeitsgutachten vor. Das Regierungspräsidium wird bis zum 06.06.2008 den berührten Trägern öffentlicher Belage die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geben.

Frau Kunze erläutert umfassend die ablehnende Haltung der Industrie- und Handelskammer, des Handelsverbandes und geht auch auf die Ziele des Landesentwicklungsplanes Sachsen ein.

Herr Zinkler möchte als Vertreter der späteren Genehmigungsbehörde (Landkreis Freiberg bzw. Landkreis Mittelsachsen) hier im Voraus keine Stellungnahme abgeben.

Herr Förster stellt klar, dass wir uns für die im Zielabweichungsverfahren abzugebende Stellungnahme auf die Grundsätze des Inhalts zu verständigen haben. Herr Hertwich unterstreicht dies und bemerkt, dass es in und um Chemnitz genügende realisierte Vorhaben dieser Art bereits gibt.

Herr Butenop verkündet die eindeutig ablehnende Haltung der Stadt Chemnitz zum Vorhaben.

Herr Förster formuliert danach einen Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung:

Der Planungsausschuss bekennt sich zu den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsplan und unseren eigenen Planungsdokumenten ergeben und beauftragt die Regionale Planungsstelle Chemnitz die Stellungnahme im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens bis zur nächsten Sitzung der Verbandsversammlung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Stimmenthaltung.


Tagesordnungspunkt 5.):
Beratung und Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung zum Entwurf der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge zur Erweiterung des Gewerbeparks „Hilmersdorf/Heinzebank“ in Wolkenstein, OT Hilmersdorf, Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis

Die Beschlussvorlage Nr. 03/2008 und der Zwischenbescheid wurden mit der Einladung ausgereicht.

Herr Paulinus führt kurz zur Thematik der Regionalen Vorsorgestandorte ein.

Herr Engels gibt bekannt, dass die Stadt Wolkenstein einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gestellt hat.

Herr Petzold als Bürgermeister der Stadt Wolkenstein erläutert nochmals das Vorhaben. Auf die Frage von Herrn Paulinus und Herrn Engels nach Prüfung von Alternativstandorten im direkten Kreuzungsbereich B 101/B 174, antwortet er, dass dieser derzeit nicht bebaut werden sollte und perspektivisch z. B. für einen Autohof geeignet wäre.

Frau Fleischer bringt einen Beschlussvorschlag des Landrates des Mittleren Erzgebirgskreises ein. Herr Hertwich stimmt dem zu und bittet um Abstimmung.

Herr Förster greift diesen Beschlussvorschlag auf, ergänzt ihn mit den Ergebnissen der Diskussion und stellt ihn zur Abstimmung:

Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung zur Schaffung von weiteren Ansiedlungsmöglichkeiten potenzieller Investoren der geplanten Erweiterung des Gewerbeparks „Hilmersdorf/Heinzebank“ in Wolkenstein, OT Hilmersdorf um ca. 7 ha in südöstlicher Richtung und damit dem Entfall des Vorsorgestandortes zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Stimmenthaltung.

 
Tagesordnungspunkt 6. – neu-):
Beratung zum Antrag des Landkreises Mittweida und der Gemeinde Striegistal auf Inanspruchnahme des Regionalen Vorsorgestandortes „Berbersdorf A 4“

Das entsprechende Schreiben der Gemeinde Striegistal mit einer Karte wurde mit Schreiben vom 09.04.2008 der Einladung nachgereicht.

Herr Förster erteilt Herrn Hecker das Wort.

Herr Hecker stellt klar, dass der Fall hier etwas anders liegt, indem es sich nicht um einen Entfall eines Vorsorgestandortes sondern um eine Inanspruchnahme handelt.

Herr Prof. Dr. Schramm erläutert die Entwicklungen und die umfangreichen Nachfragen mehrerer Investoren in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Standorts „Berbersdorf A 4“. Die Gemeinde Striegistal wird Anfang Mai den entsprechenden Bebauungsplan im Gemeinderat beschließen.

Auf eine Frage von Herrn Krasselt, was mit den zurzeit nicht in Anspruch genommenen Flächen wird, antworten Herr Dr. Fischer und Herr Prof. Dr. Schramm, dass diese weiterhin Vorsorgestandort sind und für weitere bedeutende Vorhaben zur Verfügung stehen.

Es gibt keine weitere Diskussion.

Herr Förster formuliert daraufhin einen Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung der Freigabe für eine Inanspruchnahme des Regionalen Vorsorgestandorts „Berbersdorf A 4“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür, keine Stimme dagegen, eine Stimmenthaltung.


Tagesordnungspunkt 7. = 6. alt): 
Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Anhängige Verfahren zu Windkraftstandorten:

Herr Förster berichtet kurz von einem Gespräch am gestrigen Abend mit Herrn Landrat Kohlsdorf über die mündlichen Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Chemnitz.

Herr Dr. Uhlig erinnert nochmals daran, dass das OVG Bautzen bekanntlich am 12.Oktober 2007 anlässlich eines Berufungsverfahrens gegen ein Urteil des VG Chemnitz in der Verwaltungsstreitsache Egon Fischer gegen den Freistaat Sachsen - es ging dabei um die Aufhebung eines Vorbescheides und einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage in Börnichen / Mittlerer Erzgebirgskreis - die Berufung zurückgewiesen hat. Das OVG hatte dabei in seinem Beschluss festgestellt, dass der am 15. Oktober 1999 als Satzung beschlossene Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge mangels Ausfertigungsvermerk unwirksam sei. Der Senat sah hier eine Parallele zu einem seiner früheren Normenkontrollurteile – betreffend den Regionalplan Südwestsachsen.

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Chemnitz, hat inzwischen die Nichtzulassung der Revision gegen diesen Beschluss durch Beschwerde angefochten. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dazu gibt es bisher nicht. Wir wissen also noch nicht, ob der Beschluss aus Bautzen rechtskräftig wird oder ob er revidiert werden muss.

Parallel dazu hat der Verbandsvorsitzende, Herr Förster, im November 2007 den Regionalplan ‑ so wie das auch in der Planungsregion Südwestsachsen geschehen ist - förmlich ausgefertigt. Der Plan wurde dann ausgelegt und am 17. Januar 2008 im Sächsischen Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, um ihn damit in Kraft zu setzen.

Im Mittleren Erzgebirgskreis und in der Stadt Chemnitz sind nun am Verwaltungsgericht Chemnitz noch zwei weitere Verwaltungsstreitsachen zur Verbescheidung von Windkraftanlagen anhängig, zu denen der Regionale Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge beigeladen ist.

In mündlicher Verhandlung dazu hat gestern das Verwaltungsgericht Chemnitz in seiner rechtlichen Argumentation an den angesprochenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen angeknüpft und dabei auch die Wirksamkeit der inzwischen im Januar erfolgten erneuten Ausfertigung und Bekanntmachung des Regionalplanes in Frage gestellt sowie - im Zusammenhang damit und als Folge dessen - zugleich die Wirksamkeit unserer beiden Teilfortschreibungen.

Der Regionale Planungsverband muss deshalb im Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern - als Rechtsaufsichtsbehörde der Regionalplanung - klären, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Herr Rösler war gestern dankenswerter Weise mit in Chemnitz anwesend und als Beistand hinzugezogen.

Herr Prof. Dr. Schramm gibt zu Bedenken, wenn die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz mit der Konsequenz verbunden ist, dass der Regionalplan nicht mehr als Entscheidungsgrundlage für die Landratsämter herangezogen werden darf, dann also genehmigt werden muss, wenn keine anderen öffentlichen Belange dem Windkraftvorhaben entgegenstehen, dann müssten wir die nächst höhere Instanz anrufen.

Herr Krause gibt weiter zu bedenken, dass wir zurzeit gar nicht wissen, wie viele Vorhaben denn noch irgendwo im Stillen schlummern. Auch deshalb müssten wir schnell handeln.

Herr Chladt erläutert seine Erfahrungen aus dem RPV Südwestsachsen. Ein Beschluss der Verbandsversammlung ist nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig (BVerwG 4 BN 32.07) demnach gerade nicht notwendig.

Herr Vogel schlägt vor, dass wir uns auch des Rechtsbeistandes des RPV Südwestsachsen annehmen sollten.

Herr Prof. Dr. Schramm schlägt vor, die beiden Verfahren durchlaufen zu lassen und in einem möglichen nächsten Verfahren dann den Rechtsbeistand zu nutzen. Er macht noch darauf aufmerksam, dass bei allen Verhandlungen in Bezug auf Schadenersatzansprüche auf jeden Fall der Kommunale Schadenausgleich zu konsultieren ist.

Herr Förster legt abschließend fest, dass die Regionale Planungsstelle diesbezüglich engen Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium des Innern halten soll.

Zwischenzeitlich fand am 25. April 2008 ein entsprechendes Gespräch im Sächsischen Staatsministerium des Innern statt. Über das weitere Vorgehen wird auf der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung entsprechend berichtet.

Als Termin für die

nächste Sitzung der Verbandsversammlung wird
Mittwoch, der 4. Juni 2008, 09.00 Uhr

festgelegt.

ausgefertigt:                                                   bestätigt:

Dr. Jens Uhlig                                                Jürgen Förster
Geschäftsführer                                             Verbandsvorsitzender

Anlagen:

Beschlussausfertigungen Nr. 01/2008 bis 04/2008

Verteiler der Niederschrift:
Mitglieder und anwesende Stellvertreter des Planungsausschusses
Mitglieder der Verbandsversammlung
beratende Mitglieder der Verbandsversammlung
SMI Dresden, Referat 44
RP Chemnitz, Referat 54
SLT Dresden
RPV Südwestsachsen
RPV Westsachsen
RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen
RPS Chemnitz


 





 
     
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Letzte Änderung: 25.01.2010 Webmaster