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  Aufgaben und Grundlagen

Aufgaben und Grundlagen der Regionalentwicklung

 
     

 

 
     
Im geltenden Sächsischen Landesplanungsgesetz (SächsLPlGes, § 19) wird die Regionalplanung verpflichtet, auch an der Verwirklichung der Raumordnungspläne verstärkt mitzuwirken, die sich maßgeblich auch über diverse Regionalinitiativen und Regionale Entwicklungskonzepte (REK) vollzieht, die wiederum ein entsprechendes Regionalmanagement voraussetzen.

Während sich die offizielle Regionalplanung flächendeckend auf verbindlich abgegrenzte Planungsregionen bezieht, basieren Regionalinitiativen auf der Selbstfindung der Partner, wobei sich die Gebietskulisse der Aktionsräume stärker aus der thematischen Ausrichtung ergibt. In der Regel handelt es sich um überschaubare Räume mit gemeinsamer Problemlage und gemeinsamen Handlungsbedarf (zumeist mehrere benachbarte Kommunen oder Kreise) oder auch um Zweckbündnisse mit weitreichender axialer Ausrichtung (z. B. zur Beförderung raumwirksamer Verkehrsprojekte).

Die gesetzlich geregelte Regionalplanung ist in erster Linie eine verbindliche raumordnerische Rahmenplanung, die nicht automatisch eine bestimmte Entwicklung bewirkt.
Bei den Regionalinitiativen zur Beförderung der Regionalentwicklung handelt es sich dem gegenüber um sogen. informelle Planungen auf der Basis freiwilliger Selbstbindung an der Schnittstelle zwischen Regionalplanung und Regionalpolitik. Diese informellen Planungen sind stärker projektbezogen, umsetzungsorientiert und haben zumeist auch einen stärkeren Wirtschaftsbezug. Außerdem sind sie in der Regel auf bestimmte räumliche und thematische Schwerpunkte ausgerichtet.

Da die Regionalentwicklung im Übereinklang mit den Regionalplänen erfolgen soll, arbeiten die Regionalplaner aktiv mit in den projektbegleitenden Ausschüssen und Facharbeitsgruppen der Regionalinitiativen, die zur Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der Regionalpläne schwerpunktmäßig beitragen.

 
     

 

 
     
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Letzte Änderung: 26.03.2004  Webmaster