Da der Aufgabenschwerpunkt der
Regionalplanung darin besteht, fachübergreifend Raumansprüche
zu koordinieren, indem Raumnutzungskonflikte vermieden oder abgebaut
werden und dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung getragen wird, sind
für die verschiedenen Anforderungen aus der Fachplanung komplexe
und umweltverträgliche Entwicklungsgrundlagen zu schaffen.
Das Zusammenwirken von Regionalplanung und Fachplanung wird
insbesondere durch bodenbeanspruchende Infrastrukturvorhaben und
Gebietsfestlegungen sowie durch Anforderungen zur infrastrukturellen
Erschließung und Ausstattung der Region geprägt.
Die Fachplanung ist auf bestimmte, abgegrenzte
Sachbereiche oder Vorhaben ausgerichtet und fällt in die
Zuständigkeit der jeweiligen Fachressorts der EU, des Bundes, der
Länder, Landkreise oder Kommunen sowie privater Träger in
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.
Über die Fachplanung
- wie z.B. in den Bereichen Verkehr, Natur- und Hochwasserschutz oder
Ver- und Entsorgung - werden in der Regel
raumbeanspruchende Vorhaben und Gebietsfestlegungen für den Schutz
bestimmter öffentlicher Belange geplant und durchgeführt.
Daraus resultiert eine unmittelbare oder mittelbare Raumwirksamkeit,
die die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflusst.
Gemäß ROG §§ 4 und 5 wird die jeweilige
Bindungswirkung an Ziele und Grundsätze der Raumordnung geregelt.
Demnach haben die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
grundsätzlich Vorrang vor der Fachplanung und die Grundsätze
und sonstigen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Aber dazu
gibt es auch Einschränkungen, wie z.B. bei Verkehrsvorhaben des
Bundes, die an bestimmte Bedingungen der Beteiligung oder an das
Widerspruchsrecht gebunden sind.
Über das Abwägungsgebot ist die Fachplanung jedoch stets
verpflichtet, eine Ausgleichsentscheidung in Form einer sachgerechten
Abwägung mit anderen Belangen herbei zu führen.
Eine besondere Form der Verbindung von Fachplanung und
Landesplanung wurde im Freistaat Sachsen mit dem 1999 in Kraft
getretenen und bis 31.12.2011 gültigen Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr
erreicht, der raumordnerische Bindungswirkungen entfaltet.
Es kann festgestellt werden, dass für eine
optimale Gesamtentwicklung und Ordnung des Raumes die Fachplanung und
die Regionalplanung auf ein kooperatives Miteinander angewiesen sind.
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