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Der Regionale Planungsverband hat am 4. Juni 2008 die
Satzung über die
Fortschreibung des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge – mit
Ausnahme der
Teilfortschreibungen „Regionale Vorsorgestandorte“ und
„Plansätze zur Nutzung
der Windenergie“ – beschlossen.
Das zuständige
Staatsministerium des Innern hat mit Bescheid
vom 10. Juli 2008
die Ziele und Grundsätze der beschlossenen Fortschreibung des
Regionalplanes
für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge im Benehmen mit den
berührten
Staatsministerien gemäß § 9 Abs. 1 SächsLPlG
genehmigt.
Die Bekanntmachung
erfolgte im Sächsischen Amtsblatt,
Sächsischer Anzeiger.
Bekanntmachungstext
(Sächsisches Amtsblatt, Sächsischer Anzeiger
Nr. 31 vom 31.
Juli 2008).
Die Fortschreibung des Regionalplanes kann bei
den bezeichneten Stellen eingesehen werden und tritt damit in Kraft.
Im
Downloadbereich wird der fortgeschriebene Regionalplan zur
Verfügung gestellt.
Die
zum Download zur
Verfügung gestellten Texte und Karten dienen nur der
zusätzlichen Information.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die
bei den in der öffentlichen Bekanntmachung (Sächsisches
Amtsblatt 31/2008 vom 31.07.2008) genannten Behörden
niedergelegte
gedruckte Fassung verbindlich ist.
Hinweis:
Die zum Download bereitgestellten Dateien
liegen
im pdf-Format vor. Zum Anzeigen der Texte und Karten wird der Adobe
Acrobat
Reader ab Version 5 benötigt.
Zum Downloadbereich.
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