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Landschaftsrahmenplanung

 
         
     

Rechtliche Grundlagen

Die Landschaftsrahmenplanung hat nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Aufgabe, die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene.

Der Regionale Planungsverband stellt entsprechend § 5 SächsNatSchG als Pflichtaufgabe für die Planungsregion die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung in Form eines regionalen Fachbeitrages zusammenhängend dar. Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung (Leitbilder, die für den Planungsraum konkretisierten Ziele und die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen) werden nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Im Übrigen werden sie dem Regionalplan als Anlage beigefügt. Der Regionalplan übernimmt somit zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes (Primärintegration). Die dem Regionalplan als Anlage 3 beigefügten fachplanerischen Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.

Fachbeitrag
Analysen-Leitbilder-Ziele-Erfordernisse-Maßnahmen
Pfeil
Integration
geeigneter Inhalte in den Regionalplan
Pfeil
Regionalplan
mit primär integriertem
Landschaftsrahmenplan

Zwickauer Mulde im Mulde-Lösshügelland
Zwickauer Mulde im Mulde-Lösshügelland
Foto: Staatliches Umweltfachamt Chemnitz
Fichtelberg im Oberen Mittelerzgebirge
Fichtelberg im Oberen Mittelerzgebirge
Foto: Naturpark Erzgebirge/Vogtland

Ausgewählte Bausteine der Landschaftsrahmenplanung im Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge
Leitbilder für Natur und Landschaft
Plansätze zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren
Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft
Plansätze zur Forstwirtschaft
Regionale Schutzgebietskonzeption
Regionale Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
Regionale Leitarten für die Planungsregion
Erfordernisse für Schutz, Pflege, und Entwicklung von Lebensraumkomplexen

Vorbehaltsgebiete für das Landschaftsbild/Landschaftserleben
Regionales ökologisches Verbundsystem

Schwerpunkte für die Landschaftsrahmenplanung liegen in der Erhaltung großer versiegelungsarmer und zusammenhängender Freiräume, im Ausbau des regionalen ökologischen Verbundsystems und im Schutz der Charakteristika des regionalen Landschaftsbildes, ebenso in der Erhaltung funktionsfähiger Ausgleichsräume für das Siedlungsklima und von Überschwemmungsbereichen sowie in der Konzentration der Rohstoffgewinnung und der Gewinnung regenerativer Energien auf konfliktarme Standorte. Die Vergrößerung der Waldfläche, die ökologisch-ästhetisch wirksame Strukturierung des Offenlandes und die vorsorgende Sicherung von Kompensationsflächen sind weitere wichtige Ziele.

Regionale Schwerpunkte für die Flurholzanreicherung
Regionale Grünzüge
Regional bedeutsame landschaftsprägende Erhebungen
 
 
 
 
 
         
     
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Letzte Änderung: 18.08.2008  Webmaster