1.Teilfortschreibung
des Regionalplans
Chemnitz-Erzgebirge
zum Kapitel 5.1; Ziel
5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte
Aus der Erkenntnis bestehender Defizite hinsichtlich
ausreichender Standortangebote für große bzw. sehr
große Vorhaben der Industrie wurde am 12.09.2001 noch vor der
Erlangung der Rechtskraft des bestehenden Regionalplanes durch den
Regionalen Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge der
Aufstellungsbeschluss für die 1. Teilfortschreibung des
Regionalplanes gefasst.
Nach einem 2-stufigen Beteiligungs- und
Auslegungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 und
2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurden zu
den im aktuellen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge ausgewiesenen
16 Standorten weitere 17 neue oder erweiterte Regionale
Vorsorgestandorte durch Satzungsbeschluss des Regionalen
Planungsverbandes am 24.11.2003 festgelegt und anschließend zur
Genehmigung bei der obersten Raumordnungs- und
Landesplanungsbehörde eingereicht.
| Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung |
12. September 2001 |
| Beteiligung bei der Ausarbeitung nach
§ 6 Abs. 1 SächsLPlG |
2 Monate (bis 27.09.02) |
| Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach
§ 6 Abs. 1 SächsLPlG |
31. Januar 2003 |
| Beschluss zur Beteiligung nach
§ 6 Abs. 2 SächsLPlG |
10. April 2003 |
| Beteiligung und öffentliche Auslegung nach
§ 6 Abs. 2 SächsLPlG |
2 Monate (bis 11.07.03) |
| Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach
§ 6 Abs. 2 SächsLPlG |
07. Oktober 2003 |
| Satzungsbeschluss |
24. November 2003 |
| In
Kraft
getreten |
28.
Oktober 2004 |
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