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Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge

 
         
     

Fortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

Entsprechend der Vorgabe des Sächsischen Landesplanungsgesetzes, waren die Regionalpläne an den Landesentwicklungsplan 2003 anzupassen.


Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung 05. Februar 2004
Beteiligung bei der Ausarbeitung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 3 Monate (bis 14.10.05)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 01. Dezember 2006
Beschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 30. Oktober 2007
Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 2 Monate (bis 25.01.08)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 04. Juni 2008
Satzungsbeschluss 04. Juni 2008
In Kraft getreten 31. Juli 2008


 
 
 
 
 
       

1.Teilfortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte

Aus der Erkenntnis bestehender Defizite hinsichtlich ausreichender Standortangebote für große bzw. sehr große Vorhaben der Industrie wurde am 12.09.2001 noch vor der Erlangung der Rechtskraft des bestehenden Regionalplanes durch den Regionalen Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge der Aufstellungsbeschluss für die 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes gefasst.

Nach einem 2-stufigen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurden zu den im aktuellen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge ausgewiesenen 16 Standorten weitere 17 neue oder erweiterte Regionale Vorsorgestandorte durch Satzungsbeschluss des Regionalen Planungsverbandes am 24.11.2003 festgelegt und anschließend zur Genehmigung bei der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde eingereicht.

Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung 12. September 2001
Beteiligung bei der Ausarbeitung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 2 Monate (bis 27.09.02)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 31. Januar 2003
Beschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 10. April 2003
Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 2 Monate (bis 11.07.03)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 07. Oktober 2003
Satzungsbeschluss 24. November 2003
In Kraft getreten 28. Oktober 2004


2. Teilfortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie

Das Ordnungserfordernis ergibt sich aus der bisherigen und absehbaren Standortentwicklung der privilegierten Windenergienutzung. Entsprechend hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge am 26. April 2002 die Teilfortschreibung des Regionalplanes bezüglich der Plansätze zur Nutzung der Windenergie beschlossen (Beschluss-Nr. 01/2002). Das Ziel besteht in einer regional abschließenden Ordnung der Windenergienutzung mit Bezug auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die gesamte Region, d.h. auch für den Teil der Planungsregion, für den eine solche Regelung bisher noch nicht besteht. Der aktuelle Landesentwicklungsplan 2003 verpflichtet alle Planungsregionen nunmehr generell zu einer flächendeckenden abschließenden Planung in diesem Bereich.

Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung 26. April 2002
Beteiligung bei der Ausarbeitung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 2 Monate (bis 15.04.03)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 05. September 2003
Beschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 05. Februar 2004
Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 1 Monat (bis 15.04.04)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 03. November 2004
Satzungsbeschluss 03. November 2004
In Kraft getreten 20. Oktober 2005


 
     
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Letzte Änderung: 18.08.2008  Webmaster